Abschlüsse im Hauptschulzweig

Abschlussverordnung für die Hauptschule (9-10) AVO vom 20. Mai 2016 (Nds. GVBl S.89)

 

 

An der KGS Salzhemmendorf müssen sich alle Schülerinnen und Schüler aus dem 9. Jahrgang für die 10. Klasse bewerben. Es wird vorab ein Bewerbungstrainung durchgeführt. Diese zusätzliche Beratung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ggf. den Wechsel zu einer BBS. Die Erfolgsquote in Jahrgang 10 wurde durch dieses Verfahren deutlich gesteigert.

 

Jahrgang

Voraussetzung

Abschluss

9

schlechter als 3 x Note 5

kein Abschluss → 9 wdh. oder → BBS mit Abgangszeugnis

9

Max 1 x Note 5 in den Hauptfächern

Schnitt von 4,0§23 (6)

Hauptschulabschluss

(Abschluss der Förderschule)

10

Max 1 x Note 5 in den Hauptfächern

Schnitt in allen Fächern von 4,0 §23 (6)

Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss nach Klasse 10

10

Max. Note 4 in den Hauptfächern

Ein A-Kurs mit Note 4 und einem

Schnitt in allen Fächern von 3,0

Sekundarabschluss I - Realschulabschluss

10

min Note 2 & 3 in beiden A-Kursen und einen Schnitt in allen Fächern von 2,0

Sekundarabschluss I –

erw. Realschulabschluss

 

Kontakt Hauptschulzweig

J. Breck
J. Breck
Hauptschulzweigleitung
Lauensteiner Weg 24
Salzhemmendorf, 31020
05153 - 8076 27
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Durchlässigkeit

"Durchlässigkeit" bezeichnet den Wechsel zwischen den Schulformen.

Es ist möglich während der SEk. I die Schulform zu wechseln. Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig

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