FAQs Realschulzweig

Wie unterscheidet sich der Realschulzweig einer KGS von einer eigenständigen Realschule?

  • Beide Realschularten arbeiten nach denselben Erlassen und auf Basis derselben Stundentafel. Leistungsanforderungen und Abschlüsse sind gleich. Mit den drei Schulzweigen Hauptschule, Realschule und Gymnasium unter einem Dach gibt es mehr Möglichkeiten, jedes Kind individuell zu fördern.

 

Wie werden im 5. Schuljahr die Klassen zusammengesetzt ?

Mit der Anmeldung im 5. Jahrgang unserer Schule können die Eltern im Sekretariat in einer Wunschliste eintragen, mit welchem Kind/ welchen Kindern ihr Kind in einer Klasse arbeiten soll bzw. nicht arbeiten soll. nach Möglichkeit wird die Schule diese Wünsche erfüllen.
Kriterien für die Klassenzusammensetzung sind:

  • der Wohnort
  • etwa gleich große Klassen
  • gleichmäßige Verteilung von Jungen und Mädchen

 

Was passiert, wenn mein Kind das Klassenziel nicht erreicht?

  • Ihr Kind hat grundsätzlich das Recht, zwei Schuljahre im angewählten Schulzweig zu verbleiben. Das heißt, jedes Kind darf das Schuljahr einmal wiederholen.

 

Kann mein Kind, auch wenn ich es zunächst im Realschulzweig anmelde, noch in den Gymnasialzweig wechseln?

  • Grundsätzlich ja.

Im und nach dem 5.Schuljahr hat jedes Kind bei einem Notendurchschnitt von 2,4 oder besser in Mathematik, Deutsch und Englisch und einem übrigen Notendurchschnitt von 3,0 auf dem Zeugnis das Recht, in den Gymnasialzweig zu wechseln.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Eltern trotzdem einen Antrag auf Schulzweigwechsel stellen. Die Entscheidung liegt dann bei der Klassenkonferenz.
Ab dem 6. Schuljahr gelten dieselben Bedingungen. Zusätzlich ist dann allerdings die Teilnahme am Französischunterricht Voraussetzung für den Wechsel in den Gymnasialzweig.


Muss mein Kind an der Realschule Französisch machen?

  • Nein. Wer nicht am Französischunterricht teilnimmt, belegt stattdessen zwei andere Kurse aus den Bereichen EDV, Gesellschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Wirtschaft, Technik, Hauswirtschaft. (Das Angebot wechselt jährlich.) siehe auch Rubrik "Der WPB I im Haupt- und Realschulzweig"

 

Kann mein Kind später auch die Sekundarstufe II besuchen, wenn es jetzt kein Französisch lernt?

  • Ja. Wer in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache lernt, aber einen erweiterten Realschulabschluss erreicht, kann in der SekII neu eine zweite Fremdsprache erlernen.

Aber: Die Teilnahme am Französischunterricht ist Voraussetzung für einen Wechsel in den Gymnasialzweig in der Sekundarstufe I und sie erleichtert den Übergang in die Sekundarstufe II eines Gymnasiums.


Mein Kind hat eine Lese- Rechtschreibschwäche oder eine Dyskalkulie. Wie wird in der Sekundarstufe I damit umgegangen?

  • Viele unserer Schülerinnen und Schüler im Realschulzweig bringen eine Lernschwäche mit. Dies ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Mitarbeit. Besonders in den unteren Jahrgängen werden diese Kinder über ein Förderkonzept und umfangreiche Lernstandstest in den Fächern Deutsch und Mathematik individuell gefördert.
  • Um einem Kind effektiv helfen zu können, ist die enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elterhaus bzw. Therapeuten besonders wichtig.
  • Vorübergehend sind auf die Empfehlung des Therapeuten abgestimmte zusätzliche Hilfen bei Leistungskontrollen möglich. ("Nachteilsausgleich").

 

Kann mein Kind mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf in eine Realschulklasse besuchen?

Grundsätzlich ja. Voraussetzung ist, dass die Schule von den Eltern frühzeitig darüber informiert wird und mit den Eltern Absprachen getroffen werden, um alle ggf. nötigen räumlichen/ personellen Vorbereitungen durchführen zu können.

 

Wie viele Schülerinnen und Schüler können maximal in einer Realschulklasse sitzen?

  • Die maximale Klassengröße in einer Schulform wird vom Kultusministerium vorgegeben. In einer Realschulklasse müssen bis zu 30 Kinder untergebracht werden. Ab dem 31. Kind kann eine zweite Klasse gebildet werden.

Dies gilt für alle Realschulen in Niedersachsen. Die Schulen haben also keinen Einfluss darauf, wie groß oder klein die Klassen sind.

 

Kontakt Realschulzweig

J. Hoffmann
J. Hoffmann
Realschulzweigleitung
Lauensteiner Weg 24
Salzhemmendorf, 31020
05153 - 8076 17
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Durchlässigkeit

"Durchlässigkeit" bezeichnet den Wechsel zwischen den Schulformen.

Es ist möglich während der SEk. I die Schulform zu wechseln. Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig

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